AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich bestätigt. Auch bei kurzfristig mündlich oder per Fax erteilten Aufträgen, die von uns nicht zusätzlich schriftlich bestätigt werden, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Aufträge

Von uns abgegebene Angebote sind freibleibend. Aufträge geltend als angenommen, wenn sie bei uns mündlich, schriftlich oder per Fax eingegangen sind und wir sie nicht innerhalb von drei Werktagen abgelehnt haben. Soweit eine Fertigung nach uns vom Auftraggeber vorgelegten Unterlagen, Angaben, Zeichungen, Muster, Schablonen u.ä. erfolgt, haften wir nur für die Durchführung entsprechend der vorgelegten Unterlagen und Vorlagen. Das Risiko der Verwendbarkeit sowie etwaiger Konstruktionsmängel u. ä. verbleibt ausschliesslich bei dem Auftraggeber, welcher die Vorlagen usw. zur Basis seiner Auftragserteilung gemacht hat. Wir sind nicht dazu verpflichtet, die Unterlagen u. ä. auf Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen. Für von uns erteilte Ratschläge und Auskünfte haften wir nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.

3. Preise

Die Preise verstehen sich ausschließlich der Transport- und Verpackungskosten.

Die Preise sind auf Grund der zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes vorliegenden Ausführungsunterlagen kalkuliert. Für abweichende oder zusätzlich erbrachte Leistungen, die in unserem Angebot nicht enthalten sind, können wir ein angemessenes Entgelt zusätzlich in Rechnung stellen. Sollten sich nach unserer Angebotserstellung die Preise für von uns zu erwerbende Rohstoffe oder von dritter Seite zu erbringenden ergänzenden Werkleistungen um mehr als 5 % verändern, sind wir berechtigt, den Auftrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu kündigen und eine Neukalkulation zur Zustimmung vorzulegen. Alle Preise gelten ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer.

Es kann kein Abholrabatt gewährt werden, ebenso besteht kein Bonusanspruch.

4. Zahlung

Falls aus dem Angebot keine anderslautenden Zahlungsbedingungen hervorgehen gilt:

Bei Werkverträgen (Wir biegen das Material des Auftraggebers):

Zahlung bei Abholung bzw. Lieferung.

Bei Werklieferverträgen (Wir liefern das gebogene Material):

1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Fertigmeldung und 1/3 14 Tage nach Rechnungslegung.

Alternativ: 50 % bei Auftragserteilung, der Rest gegen offene Rechnung.

Bei dem Zahlungsmittel Scheck gilt die Zahlung erst nach dessen Einlösung als erfolgt. Bei Überschreitung des Zahlungsziels behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kontokorrentzinsen, mindestens jedoch in Höhe der gesetzlichen Zinssätze zu berechnen. Mahnkosten, Wechselgebühren und Bankkosten für Rückschecks gehen stets zu Lasten des Auftraggebers.

5. Verpackung

Die Verpackung der bestellten Waren wird zu üblichen Konditionen berechnet. Die Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
Ausnahmen bestehen nur für Europaletten, Gitterboxen und andere Mehrwegverpackungen, diese sind innerhalb von 5 Werktagen zu tauschen oder zurückzusenden. Andernfalls behalten wir uns vor, diese mit den Wiederbeschaffungskosten nachträglich in Rechnung zu stellen.

6. Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber in Verzug der Annahme ist. Leistungs- und Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der Sitz unseres Betriebes.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Auseindersetzungen aus den Vertragsbeziehungen ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht für unseren Geschäftssitz.

8. Lieferzeit

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt worden sind. Die Angabe eines Liefertermines in unserem Angebot ist grundsätzlich unverbindlich. Er bedarf ausdrücklicher Rückbestätigung beider Vertragsparteien. Im Falle höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, unvorhersehbarer behördlicher Mass-nahmen oder anderer nabwendbarer Umstände führen zu einer Verlängerung der Lieferfristen. Die gilt auch, wenn ein derartiges unabwendbarer Ereignis bei einem unserer Lieferanten auftritt und wir keine Möglichkeit der Ersatzbeschaffung haben. Der Auftraggeber kann hier eine fristgebundene Erklärung verlangen, ob der Auftrag innerhalb angemessener Frist ausgeführt wird oder ob ein Rücktritt vom Vertrag erklärt wird. Sollte die angeforderte Erklärung nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist abgegeben werden, so hat der Auftraggeber ein Rücktritts- und Kündigungsrecht.

Vereinbarte Lieferfristen werden erst in Gang gesetzt, wenn der Vertrag rechtswirksam abgeschlossen ist. Sollte der Auftrag nachträglich zwischen den Parteien abgeändert werden, so ist hier eine Neubestimmung des Lieferzeitraumes oder des Liefertermines zwischen den Parteien herbeizuführen. Der Auftraggeber kann sich in diesem Falle nicht auf die ursprünglich vereinbarten Fristen und Termine berufen. Die Parteien haben über die veränderten Fristen und Termine ebenfalls eine schriftliche Vereinbarung herbeizuführen.

Die Lieferfristen und Termine gelten als eingehalten, wenn wir die Versand oder Abholbereitschaft gegenüber dem Auftraggeber mitgeteilt haben. Schadenersatzansprüche zugunsten des Auftraggebers wegen nicht eingehaltener Lieferfristen kommen nur bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung in Betracht.

9. Haftung

Wir übernehmen keine Gewähr für Artikel, die zweckentfremdet werden. Für den richtigen Einsatz im Einzelfall hat der Anwender Sorge zu tragen.
Beachten Sie die Anforderungen des Bauordnungsrechts. Für die Einhaltung der Richtlinien haben Sie als Monteur bzw. Auftraggeber Sorge zu tragen.

10. Gewährleistung

Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. Der Auftraggeber muß offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Übersendung per Telefax. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels nachgeschalteter Nacherfüllung den Rückritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Auftraggeber, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Als Beschaffenheit der Ware ist grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Erhält der Auftraggeber eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet. Die gilt darüber hinaus nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgehen steht. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

11. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten regelmässig durchzuführen. Der Auftraggeber ist verpflichtete, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht im vorstehenden Sinne vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen diese Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Auftraggeber zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung, selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Auftraggeber erfolgt stets im Namen und Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst Nahe kommt.

Abweichungen und Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, soweit hierüber eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien erzielt worden ist. Dieses Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur durch schriftliche Vereinbarung abgedungen werden.

 

 

Online-Streitbeilegung / OS-Plattform

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, diese finden Sie unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet. Wir sind nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit.